Norm
AußStrG §9 C2Rechtssatz
Kein Rekursrecht des Dritten gegen die Aufhebung des Beschlusses des Rekursgerichtes, womit der Kurator des Vermögens eines aufgelösten Vereines ermächtigt wurde, diesem Dritten einzelne Sachen unentgeltlich zu überlassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0006182Dokumentnummer
JJR_19481124_OGH0002_0010OB00259_4800000_001