Norm
ABGB §1162Rechtssatz
Es widerspricht dem § 1 Abs 3 der ArbeitsplatzwechselV, wenn das Landesarbeitsamt ausspricht, daß es der gemäß § 27 AngG verfügten Entlassung nicht zustimmt, sondern seine Zustimmung zur Lösung des Dienstverhältnisses "zum nächstfolgenden Kündigungstermine" erteilt. Da vermögensrechtlichen Ansprüche über den Entlassungstag hinaus bis zum Ende der nächsten gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist nur dann zustehen, wenn die Entlassung unbegründet ist, hat über solche Fragen nur das Gericht zu entscheiden; letzteres ist daher an die Entscheidung des Landesarbeitsamtes nicht gebunden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Zuständigkeit, Rechtsweg, Zulässigkeit, Unzuständigkeit, Arbeitsamt, Bindung, Vorfrage, vorzeitige Auflösung, Arbeitsverhältnis, Ende, Beendigung, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, Anspruch, grundlos, unberechtigt, ungerechtfertigt, Verwaltung, Gerichtsbarkeit, VerfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0029407Dokumentnummer
JJR_19490115_OGH0002_0040OB00023_4800000_001