Norm
StPO §293Rechtssatz
Die Entscheidung darüber, welchen Einfluß eine Einschränkung des Schuldspruches auf das Strafmaß haben soll, ist nach dem Gesetz dem Ermessen des Richters anheimgegeben und daher nur mit Berufung anfechtbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0100277Dokumentnummer
JJR_19490120_OGH0002_0010OS00873_4800000_001