Norm
SchutzV Art1 Abs7Rechtssatz
Die Schutzversorgung schließt die Bestellung eines Kurators für den Betroffenen sei es nach § 116 ZPO, sei es nach § 276 ABGB nicht aus. Ein durch diesen abgeschlossener gerichtlicher Vergleich ist weder nach § 529 Abs 1 ZPO noch nach Art 1 Abs 7 SchutzV vernichtbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0044363Dokumentnummer
JJR_19490323_OGH0002_0030OB00086_4900000_001