Norm
StPO §364Rechtssatz
Über den Antrag auf Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist zur Anmeldung oder Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde entscheidet der Oberste Gerichtshof.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0101259Zuletzt aktualisiert am
03.08.2009