Norm
HGB §17Rechtssatz
Die Firma eines Einzelkaufmannes ist weder Rechtssubjekt noch Rechtsobjekt, sondern nur Kennzeichen seines Unternehmens, dessen Rechtsträger der Kaufmann als physische Person ist. Die Trennung von Geschäftsvermögen und Privatvermögen hat beim Einzelkaufmann keine privatrechtliche, sondern nur eine gewerberechtliche, steuerrechtliche und buchhalterische Bedeutung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0061904Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.02.2013