RS OGH 1949/4/6 3Ob102/49

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.04.1949
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Norm

UrhG §78

Rechtssatz

Die Veröffentlichung eines auf der Klinik mit einem Patienten aufgenommenen Lichtbildes in einem medizinischen Werke bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Abgebildeten jedenfalls dann, wenn es sich um eine diffamierende Krankheit handelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0078002

Dokumentnummer

JJR_19490406_OGH0002_0030OB00102_4900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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