Norm
UrhG §78Rechtssatz
Die Veröffentlichung eines auf der Klinik mit einem Patienten aufgenommenen Lichtbildes in einem medizinischen Werke bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Abgebildeten jedenfalls dann, wenn es sich um eine diffamierende Krankheit handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0078002Dokumentnummer
JJR_19490406_OGH0002_0030OB00102_4900000_001