Norm
ABGB §1295 IbRechtssatz
Wird aus dem Titel der Gewährleistung oder Schadenersatzleistung eine Nachzahlung verlangt, so kann die Gegenleistung nicht wegen Wegfall der Rechtsgründe kondiziert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0023030Dokumentnummer
JJR_19490413_OGH0002_0010OB00130_4900000_001