RS OGH 1949/4/13 1Ob130/49

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.04.1949
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Norm

ABGB §1295 Ib
ABGB §1435

Rechtssatz

Wird aus dem Titel der Gewährleistung oder Schadenersatzleistung eine Nachzahlung verlangt, so kann die Gegenleistung nicht wegen Wegfall der Rechtsgründe kondiziert werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0023030

Dokumentnummer

JJR_19490413_OGH0002_0010OB00130_4900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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