Norm
JN §1 FRechtssatz
Die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Vergleiches gehört vor die Prozeßgerichte, auch wenn der verglichene Anspruch vor die Rückstellungskommision gehört.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0037339Dokumentnummer
JJR_19490413_OGH0002_0010OB00166_4900000_004