Norm
ABGB §863 FIRechtssatz
Die Entgeltlichkeit einer Wohnungsgemeinschaft spricht gegen die Annahme eines Leihverhältnisses oder eines Prekariums. Letzteres ist eine Unterart des Leihvertrages, von dem es sich durch die Unverbindlichkeit des Vertrages für den Verleiher wesentlich unterscheidet. Entgelt in gleichbleibender Höhe weist auf eine Miete.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0016008Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.10.2019