RS OGH 1949/4/27 2Ob140/49, 6Ob73/19g

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Veröffentlicht am 27.04.1949
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Norm

ABGB §863 FI
ABGB §971
ABGB §1090 IId3

Rechtssatz

Die Entgeltlichkeit einer Wohnungsgemeinschaft spricht gegen die Annahme eines Leihverhältnisses oder eines Prekariums. Letzteres ist eine Unterart des Leihvertrages, von dem es sich durch die Unverbindlichkeit des Vertrages für den Verleiher wesentlich unterscheidet. Entgelt in gleichbleibender Höhe weist auf eine Miete.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 140/49
    Entscheidungstext OGH 27.04.1949 2 Ob 140/49
  • 6 Ob 73/19g
    Entscheidungstext OGH 29.08.2019 6 Ob 73/19g
    Auch; Beisatz: Hier: Entgeltlichkeit, die ausdrücklich vereinbart wurde, spricht somit gegen die Annahme eines Leihverhältnisses. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0016008

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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