Norm
MG §19 Abs2 Z10 B2Rechtssatz
Bei der Beurteilung, ob die Überlassung eines Geschäftsraumes gegen eine unverhältnismäßig hohe Gegenleistung erfolgt ist, haben die Gründe für die Untervermietung außer Betracht zu bleiben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0068176Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.07.2015