Norm
MG §19 Abs2 Z10 D4Rechtssatz
Die Überlassung der Mietrechte an die Ehegatten nach der Kündigung ist im Kündigungsprozess unbeachtlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0039285Zuletzt aktualisiert am
19.03.2010