Norm
ZPO §462Rechtssatz
Wenn lediglich die Berufungsgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der unrichtigen Beweiswürdigung geltend gemacht wurden, so ist das Berufungsgericht nicht berechtigt, die rechtliche Beurteilung der Sache durch das Erstgericht zu überprüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0041581Dokumentnummer
JJR_19490831_OGH0002_0010OB00355_4900000_001