Norm
ABGB §372 IIbRechtssatz
Petitorisch - publizianischer Rechtschutz nur für den haupt-, nicht aber für den Unterbestandnehmer. Ein Verband ( Verein ) der Kleingärtner hat die Befugnisse des Hauptbestandnehmers, während dem Kleingärtner nur die des Unterpächters zukommen; dem Kleingärtner selbst steht der petitorisch - publizianische Rechtsschutz gegen Eingriffe Dritter nicht zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0011017Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.03.2021