Norm
StGB §12 BcRechtssatz
Auch das Bestärken eines zur Begehung eines Verbrechens bereits entschlossenen Täters in seinem verbrecherischen Vorsatz stellt eine Art Hilfeleistung, nämlich eine intellektuelle Beihilfe dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0089893Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.01.2018