RS OGH 1949/11/12 1Ob500/49

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.11.1949
beobachten
merken

Norm

GBG §26
GVNov 1946 §4

Rechtssatz

Ein nach dem Inkrafttreten der GVNov 1946 gestelltes Ansuchen um Einverleibung des Eigentumsrechtes auf einer Liegenschaft auf Grund einer während der Geltung der Grundstückverkehrsbekanntmachung errichteten Urkunde über ein damals genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft ist gemäß §§ 26 und 94 GBG abzuweisen, wenn der Antragsteller nicht urkundlich nachgewiesen hat, daß entweder die Genehmigung von der nach der Grundstücksverkehrsbekanntmachung zuständigen Behörde erteilt oder bei dieser um die Genehmigung nicht angesucht wurde oder das Verfahren bei Inkrafttreten der GVNov 1946 im Sinne des § 5 noch anhängig war.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 500/49
    Entscheidungstext OGH 12.11.1949 1 Ob 500/49
    Veröff: JBl 1950,166

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0060374

Dokumentnummer

JJR_19491112_OGH0002_0010OB00500_4900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten