Norm
ABGB §988Rechtssatz
Übersteigt die Ersatzforderung einen als Schadenersatz vereinbarten Höchstbetrag, hat es im Falle der culpa levis mit diesem Höchstbetrag sein Bewenden. Der Höchstbetrag ist in diesem Falle eine Summenforderung; für diese ist auch die Zahlungskraft einer entwerteten Währung aufrechterhalten (§ 986 ABGB). Auf die Grundsätze der Entscheidung SZ 6/226 sei verwiesen, ihre teilweise Einschränkung ergibt sich aus dem Vorgesagten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0024027Dokumentnummer
JJR_19491119_OGH0002_0020OB00177_4900000_001