RS OGH 1949/11/19 2Ob177/49

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.1949
beobachten
merken

Norm

ABGB §988
ABGB §1332

Rechtssatz

Übersteigt die Ersatzforderung einen als Schadenersatz vereinbarten Höchstbetrag, hat es im Falle der culpa levis mit diesem Höchstbetrag sein Bewenden. Der Höchstbetrag ist in diesem Falle eine Summenforderung; für diese ist auch die Zahlungskraft einer entwerteten Währung aufrechterhalten (§ 986 ABGB). Auf die Grundsätze der Entscheidung SZ 6/226 sei verwiesen, ihre teilweise Einschränkung ergibt sich aus dem Vorgesagten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0024027

Dokumentnummer

JJR_19491119_OGH0002_0020OB00177_4900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten