Norm
ZPO §411 CaRechtssatz
Die Rechtskraft eines Urteiles reicht nur bis zur Höhe des eingeklagten Teiles des Anspruches (des Betrages), auch wenn es sich um einen Unterhaltsanspruch handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0041266Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.04.2022