Norm
StPO §48 Z3Rechtssatz
Bei Rücktritt des Staatsanwaltes von der Anklage in der Hauptverhandlung hat der Privatbeteiligte sogleich in der Hauptverhandlung zu erklären, daß er die Anklage aufrechterhalte. Die dreitägige Frist des § 48 Z 3 StPO kommt ihm in diesem Fall nicht zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0097085Dokumentnummer
JJR_19491209_OGH0002_0020OS00448_4900000_001