Norm
MG §19 Abs2 Z7 CRechtssatz
§ 19 Abs 2 Z 7 MG setzt voraus, dass die gekündigte Wohnung vor der Vermietung bereits tatsächlich von Betriebsangehörigen benützt wurde und dass sie nur wegen eines vorübergehenden Nichtbedarfes für solche an Betriebsfremde vermietet wurde. Die bloße Absicht der Unterbringung von Betriebsangehörigen genügt nicht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0068236Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
29.06.2015