RS OGH 1949/12/20 4Ob50/49

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.1949
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Norm

ABGB §863 GIII
ABGB §1162 II
AngG §27 B

Rechtssatz

In der Erklärung, eine nicht ernst gemeinte Austrittserklärung des Angestellten zur Kenntnis zu nehmen, verbunden mit der Aufforderung, die Agenden zu übergeben, liegt eine Entlassung.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Interpretation, Auslegung, vorzeitige Auflösung, Annahme, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, konkludent, schlüssig, Erklärung, Ausspruch, Kenntnisnahme, Übergabe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0029171

Dokumentnummer

JJR_19491220_OGH0002_0040OB00050_4900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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