Norm
ABGB §372 IIc2Rechtssatz
Auch derjenige, der die Mitbenützung einer Wohnung von dem angeblichen Recht eines Dritten ableitet, ohne ein eigenes Recht zu behaupten, ist gegenüber der Räumungsklage des Mieters passiv legitimiert. Er kann die Klage unter Berufung auf die Rechte des Dritten abwehren und gemäß §§ 22 ff ZPO vorgehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0012080Dokumentnummer
JJR_19491221_OGH0002_0010OB00607_4900000_001