Norm
HGB §140Rechtssatz
Die Aufnahme eines neuen Gesellschafters an Stelle eines anderen bedeutet eine Änderung des Gesellschaftsvertrages, der der Zustimmung aller Gesellschafter bedarf. Ein Rechtsstreit, der diese Änderung der Zusammensetzung der Gesellschaft herbeiführen soll, muß gegen alle Gesellschafter geführt werden, das es sich hier im ein Rechtsverhältnis handelt, das nur einheitlich festgestellt werden kann. Dieser Grundsatz gilt auch für die Ausschließungsklage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0035530Dokumentnummer
JJR_19500125_OGH0002_0010OB00574_4900000_001