Norm
EheG §9Rechtssatz
Wird ohne Erhebung einer Widerklage auf Antrag des Beklagten die Mitschuld des Klägers wegen Ehebruches im Urteil ausgesprochen, so ist § 80 der 1.DVEheG nicht anwendbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0056395Dokumentnummer
JJR_19500208_OGH0002_0020OB00057_5000000_001