Norm
EheG §9Rechtssatz
Wenn wegen Ehebruches nur ein Antrag auf Ausspruch des Mitverschuldens gestellt wird, besteht kein Anlaß, den Ehebruch im Urteilsspruch festzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0056413Dokumentnummer
JJR_19500208_OGH0002_0020OB00057_5000000_002