RS OGH 1950/2/15 1Ob13/50, 6Ob331/66, 6Ob674/84, 3Ob539/89, 2Ob17/97g, 7Ob27/00x, 3Ob3/10b, 9Ob4/13y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.02.1950
beobachten
merken

Norm

ABGB §934
ABGB §1487

Rechtssatz

Die Einwendung der laesio enormis muss innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss erhoben werden, auch wenn die Verletzung über die Hälfte sich nur auf eine Vertragsklausel bezieht, die erst nach Ablauf von drei Jahren geltend gemacht worden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0018798

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.03.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten