RS OGH 1950/2/15 1Ob13/50

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Veröffentlicht am 15.02.1950
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Norm

ABGB §986 B6
ABGB §1371

Rechtssatz

§ 1371 ABGB steht der Einräumung einer Option auf eine Quote des Pfandgutes im Falle des Eintrittes einer Geldentwertung nicht entgegen, woferne sich der Wert der eingeräumten Quotenrechte im Rahmen der Geldentwertung hält, indem dem Gericht die Anpassung der Höhe der Quote in diesem Rahmen vorbehalten bleibt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0023934

Dokumentnummer

JJR_19500215_OGH0002_0010OB00013_5000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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