RS OGH 1950/2/27 3Os54/50

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Veröffentlicht am 27.02.1950
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Norm

StPO §34 Abs2 A
StPO §227 Abs1

Rechtssatz

Keine Einstellung auf Grund einer Erklärung gemäß § 34 Abs 2 StPO, wenn hinsichtlich dieser Tat bereits ein rechtskräftiger Schuldspruch erfolgt ist und nur mehr die Strafe verhängt werden muß.

Entscheidungstexte

  • 3 Os 54/50
    Entscheidungstext OGH 27.02.1950 3 Os 54/50
    Veröff: EvBl 1950/541 S 552

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0097027

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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