RS OGH 1950/3/8 3Ob116/50, 3Ob282/08d

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Veröffentlicht am 08.03.1950
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Norm

EheG §38

Rechtssatz

Hat eine Frau mit drei unehelichen Kindern ihrem künftigen Gatten nur das Vorhandensein eines Kindes eingestanden, so ist dies ein Aufhebungsgrund nach § 38 EheG.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 116/50
    Entscheidungstext OGH 08.03.1950 3 Ob 116/50
    Veröff: SZ 23/62 = JBl 1950,412
  • 3 Ob 282/08d
    Entscheidungstext OGH 21.01.2009 3 Ob 282/08d
    Auch; Beisatz: Hier: Ein den Verlust des Ehewillens objektiv rechtfertigender Grund liegt vor, wenn der Beklagte kurze Zeit vor der Hochzeit mit der Klägerin und der Geburt des gemeinsamen Kindes noch zu zwei anderen Frauen sexuelle Beziehungen unterhalten und diese jeweils geschwängert hat. Diese Ereignisse belasten das Persönlichkeitsbild des Beklagten in ehebeeinträchtigender Weise und wirken nicht zuletzt infolge der aus der Vaterschaft resultierenden Rechtsfolgen (Unterhaltspflichten, erbrechtliche Konsequenzen) in das eheliche Leben hinein. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0056314

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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