Norm
EheG §38Rechtssatz
Hat eine Frau mit drei unehelichen Kindern ihrem künftigen Gatten nur das Vorhandensein eines Kindes eingestanden, so ist dies ein Aufhebungsgrund nach § 38 EheG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0056314Zuletzt aktualisiert am
12.03.2009