Norm
ZPO §503 Z2 C1aRechtssatz
Die Mangelhaftigkeit des Verfahrens kann nicht aus einem Grunde geltend gemacht werden, der nur die prozeßrechtliche Stellung des Gegners betrifft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0043041Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.01.2011