Norm
ZPO §391 Abs3 CRechtssatz
Ein vom Dienstnehmer anläßlich seines Dienstantrittes dem Dienstgeber gewährtes Darlehen steht in keinem rechtlichen Zusammenhang mit Schadenersatzansprüchen des Dienstgebers gegen den Dienstnehmer wegen dessen Unredlichkeit im Dienste. Die Fällung eines Teilurteiles ist daher zulässig.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, ArbeitgeberEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0040830Dokumentnummer
JJR_19500329_OGH0002_0030OB00134_5000000_001