Norm
JN §49 Abs2 Z5Rechtssatz
Schadenersatzansprüche des durch den Verpächter in seinem Bestandrecht beeinträchtigten Pächters fallen ohne Rücksicht auf den Streitwert in die sachliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0046833Zuletzt aktualisiert am
07.08.2008