Norm
ZPO §503 C2bRechtssatz
Will das Berufungsgericht von der Beweiswürdigung des Erstgerichtes abgehen, so ist es gehalten, sämtliche mit dem fraglichen Beweisthema in Zusammenhang stehende Beweise zu wiederholen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0043255Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.09.2016