Norm
ABGB §783Rechtssatz
Hat der Erblasser zu Lebzeiten durch Übergabsvertrag über sein ganzes Vermögen verfügt, so kann der übergangene Pflichtteilsberechtigte vom Übernehmer den Pflichtteil verlangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0012893Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.10.2016