Norm
ABGB §879 CIIpRechtssatz
Ein Bevollmächtigungsvertrag zwecks Abschlusses eines gegen das Devisengesetz verstossenden Rechtsgeschäftes kann nicht als nichtig im Sinne des § 879 ABGB angesehen werden, auch wenn das vom Bevollmächtigten abzuschließende Geschäft nichtig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0016851Dokumentnummer
JJR_19500517_OGH0002_0030OB00123_5000000_002