RS OGH 1950/5/22 2Ob305/50

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.05.1950
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Norm

UWG §2 C1

Rechtssatz

Eine öffentliche Ankündigung, worin ein Adressenbuch zur Kundenwerbung "besonders verläßlich" oder gar als "das verläßliche" hingestellt wird, verstößt gegen § 2 UWG, wenn sich ihre Richtigkeit nicht beweisen läßt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0078323

Dokumentnummer

JJR_19500522_OGH0002_0020OB00305_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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