Norm
UWG §2 C1Rechtssatz
Eine öffentliche Ankündigung, worin ein Adressenbuch zur Kundenwerbung "besonders verläßlich" oder gar als "das verläßliche" hingestellt wird, verstößt gegen § 2 UWG, wenn sich ihre Richtigkeit nicht beweisen läßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0078323Dokumentnummer
JJR_19500522_OGH0002_0020OB00305_5000000_001