Norm
6.DVEheG §1 Abs2Rechtssatz
Auch bei Vorliegen eines vor der Scheidung geschlossenen Vergleiches über die Ehewohnung ist ein diese betreffender Streit im Verfahren nach der 6.DVEheG zu entscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0045789Dokumentnummer
JJR_19500607_OGH0002_0020OB00154_5000000_001