Norm
AngG §27 Z5 E5bRechtssatz
In der 1945 erfolgten Verhaftung des Angestellten als Nationalsozialist (ohne daß es zur Einleitung eines Strafverfahrens gekommen wäre) liegt kein Unglücksfall im Sinne des § 27 Z 5 AngG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Festnahme, Nazi, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Dienstverhinderung, längere Freiheitsstrafe, AbwesenheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0029553Dokumentnummer
JJR_19500612_OGH0002_0040OB00012_5000000_001