Norm
ABGB §480Rechtssatz
Eine vertragliche, nicht verbücherte Dienstbarkeit ist gegenüber dem Rechtsnachfolger des Bestellers wirksam, wenn dieser von der Servitut Kenntnis hatte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0003028Dokumentnummer
JJR_19500712_OGH0002_0020OB00025_5000000_001