RS OGH 1950/7/20 2Ob472/50

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Veröffentlicht am 20.07.1950
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Norm

ABGB §26
VerG §24

Rechtssatz

Die Auflösungsgründe eines Vereines sind im § 24 VerG oder in den Statuten vorgesehen. Daneben gibt es noch Erlöschungsgründe, zu denen sowohl die Vereitelung des Zweckes als auch der Wegfall der Mitglieder gehört. Ein temporärer Wegfall der Vereinsorgane ist ohne Einfluß auf die Existenz des Vereines.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 472/50
    Entscheidungstext OGH 20.07.1950 2 Ob 472/50

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0009109

Dokumentnummer

JJR_19500720_OGH0002_0020OB00472_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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