Norm
ABGB §26Rechtssatz
Die Auflösungsgründe eines Vereines sind im § 24 VerG oder in den Statuten vorgesehen. Daneben gibt es noch Erlöschungsgründe, zu denen sowohl die Vereitelung des Zweckes als auch der Wegfall der Mitglieder gehört. Ein temporärer Wegfall der Vereinsorgane ist ohne Einfluß auf die Existenz des Vereines.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0009109Dokumentnummer
JJR_19500720_OGH0002_0020OB00472_5000000_001