RS OGH 1950/7/26 2Ob509/50

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Veröffentlicht am 26.07.1950
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Norm

ZPO §235 A

Rechtssatz

Hat der Beklagte einer nach Beginn der Streitanhängigkeit vorgenommenen Klagsänderung widersprochen und das Prozeßgericht nicht ausdrücklich über die Zulassung der Klagsänderung entschieden, so gilt die Klagsänderung als nicht zugelassen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 509/50
    Entscheidungstext OGH 26.07.1950 2 Ob 509/50

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0039335

Dokumentnummer

JJR_19500726_OGH0002_0020OB00509_5000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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