Norm
ZPO §235 ARechtssatz
Hat der Beklagte einer nach Beginn der Streitanhängigkeit vorgenommenen Klagsänderung widersprochen und das Prozeßgericht nicht ausdrücklich über die Zulassung der Klagsänderung entschieden, so gilt die Klagsänderung als nicht zugelassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0039335Dokumentnummer
JJR_19500726_OGH0002_0020OB00509_5000000_002