RS OGH 1950/9/20 2Ob137/50, 1Ob81/06b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.1950
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Norm

ABGB §1168

Rechtssatz

Dem Unternehmer steht unter der Voraussetzung des § 1168 ABGB der Ersatz auch der Vorarbeiten zu, welche er in Erwartung des abzuschließenden Vertrages schon vor Vertragsabschluß ausgeführt hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0025713

Dokumentnummer

JJR_19500920_OGH0002_0020OB00137_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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