RS OGH 1950/9/27 2Ob523/50

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Veröffentlicht am 27.09.1950
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Norm

JN §49 Abs2 Z6

Rechtssatz

Die Zuständigkeit im Sinne des § 49 Abs 2 Z 6 JN liegt nicht vor, wenn ein Sohn, der jahrelang am Hofe seines Vaters gegen geringes Entgelt gearbeitet hat, aus einer vermögensrechtlichen Vereinbarung zwischen ihm und seinem Vater Klage erhebt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0046803

Dokumentnummer

JJR_19500927_OGH0002_0020OB00523_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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