Norm
EO §3 IIIARechtssatz
Auf Grund eines Exekutionstitels, in dem die Verbindlichkeit zu einer Leistung an den Kläger (Antragsteller) Zug um Zug gegen eine an den Beklagten (Antragsgegner) zu erbringende Gegenleistung ausgesprochen wurde, kann dieser zur Hereinbringung der Gegenleistung nicht Exekution führen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0000048Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.09.2016