Norm
ZPO §182Rechtssatz
Durch Rechtsanwälte vertretene Parteien sind nicht über Rechtsfragen - dahin gehört auch die Formulierung des Klagebegehrens - und die mit ihren Handlungen und Unterlassungen verbundenen Rechtsfolgen zu belehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0037123Dokumentnummer
JJR_19500928_OGH0002_0010OB00536_5000000_001