Norm
EO §355 Z1 XVIIIRechtssatz
Dem Vermieter kann mittels einstweiliger Verfügung aufgetragen werden, die Einleitung einer Fernsprechleitung durch den Mieter zu dulden. Als Gefährdung des Anspruches genügt hiebei der Umstand, daß die gefährdete Partei (einen Arzt) eine strafrechtliche, disziplinäre und finanzielle Haftung im Fall von Gesundheitsschäden trifft, wenn er nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel jederzeit einsetzt, um die Gefährung seiner Patienten hintanzuhalten (vgl bezüglich der Bescheinigung des Anspruches SZ 10/201).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0004780Dokumentnummer
JJR_19501011_OGH0002_0010OB00571_5000000_001