RS OGH 1950/10/13 2Ob652/50

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.10.1950
beobachten
merken

Norm

AngG §17 VI
AngG §17a
G 26.06.1945 über Maßnahmen auf dem Gebiete des Angestelltenrechtes während der Zeit der Übergangswirtschaft StGBl 1945/29 §1 Abs1 Z2

Rechtssatz

Die Abgeltung des Urlaubsanspruches durch Dienstfreistellung während der Kündigungszeit ist durch das Gesetz vom 26.06.1945, StGBl Nr 29/1945 nicht ausgeschlossen; jedoch dürfen anderweitige Einkünfte des Dienstnehmers für die Urlaubszeit nicht angerechnet werden.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 652/50
    Entscheidungstext OGH 13.10.1950 2 Ob 652/50

Schlagworte

SW: Verbrauch, Urlaubsgesetz, Erholungsurlaub, Freistellung, Auflösung des Dienstverhältnisses, Ende, Beendigung, Angestellte, Anrechnung, Entgelt, Konsumierung, Termin, Zeitpunkt, Arbeitnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0029250

Dokumentnummer

JJR_19501013_OGH0002_0020OB00652_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten