Norm
EO §35Rechtssatz
§ 234 ZPO gilt nicht im Exekutionsverfahren. Ein durch den Eigentumswechsel bedingter Wegfall der Sachbefugnis kann ohne Verstoß gegen die Fristbestimmung des § 35 Abs 1 Satz 2 EO im Oppositionsprozess vorgebracht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0001333Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.07.2021