Norm
ZPO §464 IRechtssatz
Das Erstgericht ist nur befugt, verspätete, nicht aber unzulässige Berufungen zurückweisen. Hingegen können Revisionen sowohl wegen Verspätung als auch wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0041734Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.12.2015