RS OGH 1950/10/20 2Ob653/50, 1Ob32/73, 11Os94/92, 6Ob43/15i

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Veröffentlicht am 20.10.1950
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Norm

GOG §89

Rechtssatz

Ein Schriftsatz ist nur dann rechtzeitig - am letzten Tag der Frist - zur Post gegeben, wenn er den postämtlichen Aufgabevermerk dieses Tages trägt (Judikat 143).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0059649

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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